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Alarmierung Hubschrauber über Landesleitzentrale
Erstellt von BR d LFV Michael Jost am 04.10.2011
Dienstanweisung Verständigung Feuerwehrflugdienst
Hubschrauberalarmierung durch die Feuerwehr
Bei Rettungseinsätzen von verletzten Personen ist über das Österreichische Rote Kreuz der Rettungshubschrauber anzufordern – Notruf 144
Das folgende Schema gilt für folgende Einsatzszenarien: Wald- Wiesen- Flächenbrände, Brände in hohen Gebäuden, Industriebrände, Suchaktionen, Katastropheneinsätze (Überschwemmungen, Murenabgänge, Sturm – Hagelunwetter,) u.a.m.
Einsatzleitung fordert über Landesleitzentrale
„Florian Steiermark“ den Hubschrauber telefonisch an
Telefon: 03182 / 122

Wichtig: Bei einer Anforderung sind unbedingt genaue Einsatzdaten
wie Ort und Art des Einsatzes, leicht auffindbarer Landeplatz (Sportplatz usw.), evtl.
benötigte Sonderausrüstung (Waldbrandbekämpfung), Angaben zum
Wetter im Einsatzraum sowie die Erreichbarkeit der Einsatzleitung (Handy)
bekannt zu geben.

Nach erfolgter Anforderung des HS durch die LLZ (Florian Steiermark)
gibt die LLZ der Einsatzleitung eine Rückmeldung bis wann mit dem
Eintreffen des HS gerechnet werden kann.

Die LLZ alarmiert die für den Bezirk zuständigen Flughelfer und Flugdienststaffel (Stützpunktfeuerwehr) und
informiert den Landessonderbeauftragten für den Flugdienst.
Dienstanweisung Verständigung Feuerwehrflugdienst