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Erste Feuerwehrkameradin im Tauchdienst

Erstellt von Thomas Meier am 15.05.2009

„Erstmalig in der Geschichte des Tauchdienstes im steirischenFeuerwehrwesen hat mit FM Beate Eberhard von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bruck an der Mur eine Feuerwehrkameradin den Grundstein zum Feuerwehr-Einsatztaucher gelegt“, zeigt sich Abschnittsbrandinspektor Franz Roßmann, Landessonderbeauftragter für den Wasserdienst im Landesfeuerwehrverband Steiermark und gleichzeitig Ausbilder an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark – im Namen des gesamten Ausbildungsteams - erfreut.

Der Beginn des Tauchdienstes „reicht bis in die 1960er Jahre zurück und im Moment haben wir rund 110 aktive Feuerwehr-Einsatztaucher in der gesamten Steiermark, wobei im Jahr 2008 insgesamt 89 Taucheinsätze zu verzeichnen waren“, weiß Franz Roßmann zu berichten. Einer internen Erhebung zur Folge sind im Bereich des Wasserdienstes (Boots- und Taucheinsätze) für Einsätze, Aus- und Weiterbildung bzw. zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft statistisch gesehen „steiermarkweit 3,7 Tätigkeiten tagtäglich notwendig“, ergänzt der Landessonderbeauftragte für den Wasserdienst seine Ausführungen.

Für die 20jährige Obersteirerin ist mit dem ersten gelungenen Schritt zum Feuerwehr-Einsatztaucher „ein Kindheitstraum in Erfüllung gegangen“. Mit 16 Jahren ist Beate Eberhard der Freiwilligen Feuerwehr in Bruck beigetreten – ihr Vater, HBI Peter Eberhard, ist der Wasserdienstbeauftragte für den Bezirksfeuerwehrverband Bruck/Mur.

„Auf alle Fälle mache ich die Ausbildung weiter“ zeigt sich Beate Eberhard nach der fünftägigen theoretischen und praktischen Ausbildung an der Feuerwehrschule in Lebring weiterhin für den Tauchdienst in der Feuerwehr begeistert.

Gemeinsam mit ihrem Tauchpartner, Hauptfeuerwehrmann Robert Reinmüller, von der FF Kapfenberg-Stadt hat sie heute mit acht weiteren Anwärtern sowohl die theoretische als auch praktische Prüfung zum „Taucher 1“ erfolgreich abgelegt und kann nun auf insgesamt zehn anstrengende aber erfolgreiche Ausbildungstage zurückblicken.

 

Allgemeine Informationen

Taucherlehrgang I: Taucher 1*: (Beaufsichtigter Taucher gem. EN 14153-1)

Nach positivem Abschluss des Taucherlehrganges I erhält der Feuerwehr-Taucher das Feuerwehr-Taucherlogbuch sowie den Feuerwehr-Taucherpass des Österreichischen Bundesfeuerwehr-verbandes.

 Voraussetzungen:

·Positiver Abschluss des ABC-Freitaucher-Lehrganges

·Positive Überprüfung der Kenntnisse vom ABC-Freitaucherlehrgang mit Grundausrüstung ohne Presslufttauchgerät und Tarier- und Rettungsmittel

Ausbildungsziel

Ziel der Ausbildung zum Taucher 1* ist die Fähigkeit selbständig mit sich und der Ausrüstung während eines Standardtauchgangs (z.B. Urlaubstauchgangs) im Bereich bis max. 12m ohne Probleme mit den Anforderungen fertig zu werden. Dazu zählen selbständiges Tarieren, sicheres Reagieren auf die Zeichen des Tauchgangführers, sicheres Ausblasen der Maske, sicheres Wechseln auf Atmung mit Alternativer Luftversorgung, Beherrschung der Unterwasserzeichen, Bergen eines Reaktionslosen aus 5m Tiefe, mindestens 4 Tauchgänge sind zu absolvieren.

Weiters muss ein 1*-Taucher die konditionelle Fähigkeit besitzen 500 Meter mit voller Ausrüstung an der Wasseroberfläche Schnorcheln, 30 Meter Streckentauchen, ein in 5 Meter Tiefe liegendes Tauchgerät antauchen und anlegen sowie 30 Sekunden den Atem unter Wasser anhalten können.

Ein 1*-Taucher muss seine Ausrüstung richtig zusammenbauen können, auf ihre Funktion überprüfen und auf etwaige Fehler überprüfen können, ohne sie jedoch beheben zu müssen.

Theoretisch muss er über die wichtigsten physikalischen und medizinischen Grundlagen Bescheid wissen und ihre Auswirkungen auf den Körper während eines Tauchganges kennen und sich entsprechend verhalten.

Der Taucher 1* hat die Berechtigung, weltweit mit einem Taucher 2** oder höher zu tauchen. Er muss sich im Klaren sein, dass - ausgenommen Tauchgänge mit einem Tauchlehrer 2** oder höher – er bis zu einer Tiefe von 12m ausgebildet ist und das einzuhalten ist.

„Um als Taucher im Feuerwehrdienst eingesetzt werden zu können, ist zumindest die Ausbildung zum ‚Taucher 2‘ erforderlich, besser natürlich ist der positive Abschluss der Ausbildung zum ‚Taucher 3‘, der einen Tauchgang bis in 40 Meter Tiefe gestattet“, erklärt Roßmann die Ausbildungsschiene der Feuerwehrtaucher. Die letzte Stufe ist die Ausbildung zum Lehrtaucher im Feuerwehrdienst.

Feuerwehr-Einsatztaucher müssen in den ersten drei Monaten eines jeden Jahres einen Leistungsnachweis erbringen, um die Berechtigung zu erhalten, in den Einsatz zu gehen.