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Neuerungen FJLA Gold ab 09/2024
Erstellt von Stefan Gröbner am 30.08.2024
Angeglichen an die Lehrmeinung in der Grundausbildung wurde die Durchführungsbestimmung für das FJLA in Gold grundlegend überarbeitet:
Terminübersicht:
- Vorbereitungslehrgang: Samstag, 12.Oktober 2024 in der FWZS
- 11. Bewerb um das FJLA in Gold: Samstag, 09. November 2024 in der FWZS
- Ausschreibung und Anmeldung zu beiden Veranstaltungen ab Mitte September 2024 via FDISK
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Anrechnung FJLA Gold in der Grundausbildung
Mit der erfolgreichen Absolvierung des FJLA in Gold erfolgt eine Anrechnung des Praxismoduls (Modul 4) der Stufe 2. Die Durchführung des Brandeinsatzes und technischen Einsatzes beim Prüfungsmodul (Modul 5) ist nicht mehr erforderlich.
Anrechnung der Grundausbildung beim FJLA in Gold
Der Umkehrschluss: Wenn vor dem FJLA in Gold bereits die GAB I erfolgreich absolviert wurde, müssen folgende Stationen nicht mehr abgelegt werden:
- Praktische Übung "Brandeinsatz": Übung II "Scheunenbrand" entfällt (kein Herstellen der Löschleitung)
- Praktische Übung "technischer Einsatz": Übung II "Absichern einer Unfallstelle im Ortsgebiet" entfällt
Ein Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der GAB I muss erbracht werden. (FDISK Eintrag!)
Link: Ablauf Grundausbildung mit oder ohne FJLA Gold
Voraussetzungen für die Zulassung zum Bewerb
Teilnahmeberechtigt sind BewerberInnen im Alter von 14 bis 16 Jahren, auch wenn sie bereits in den Aktivstand überstellt wurden. (ganzer Jahrgang)
Inhaltliche Änderungen
die wesentlichsten Änderungen wurden bei den Stationen:
- Absicherung einer Unfallstelle im Ortsgebiet (analog "GAB-Steiermark")
- Praktische Übungen und Fragen "Erste Hilfe"
- Planspiel "Die Gruppe im Einsatz" (nach Heft 122 i.d.g.F.)
vorgenommen und sind der Durchführungbestimmung zu entnehmen.
Download aktuelle Durchführungsbestimmung ab 09/2024
Bei etwaigen Fragen steht der Sachbearbeiter im LFV Steiermark unter 03182/7000-128 gerne zur Verfügung.