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Eintrittsalter Feuerwehrjugend

Erstellt von Stefan Gröbner am 22.05.2023

Der Landesfeuerwehrausschuss hat Ende März 2023 Adaptierungen an der Richtlinie für "Feuerwehren mit Jugendmitgliedern" beschlossen. Wesentliche Änderung dieser Richtlinie ist die Anpassung des Eintrittsalters von Feuerwehrjugendlichen.

Die Aufnahme von Mädchen und Burschen in die Feuerwehr kann nun bereits in jenem Jahr erfolgen, in dem die Jugendlichen ihr zehntes Lebensjahr erreichen (d.h. immer gerechnet ab 1.1. des Jahres in dem die Kids ihren zehnten Geburstag feiern).

Die für eine Anmeldung in FDISK notwendigen extern durchzuführenden Programmierarbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen, das Verwaltungssystem FDISK wurde an die neuen Rahmenbedingungen angeglichen und steht den Feuerwehren nun wunschgemäß zur Verfügung.

Bei etwaigen Fragen steht der Sachbearbeiter unter 03182/7000-128 gerne zur Verfügung.

Download: Richtlinie Feuerwehren mit Feuerwehrjugend 2023