Aktuelles
Richtlinie für Alarmstichwörter und Alarmstufen
Erstellt von ABI d.V. Michael Jost am 24.11.2010
In der Landesfeuerwehrausschusssitzung vom 30. September 2010 wurde die Richtlinie RL-4.3/155-2010 für einen einheitlichen Alarmierungsvorgang anhand Alarmstichwörter und Alarmstufen für die Landesleitzentrale "Florian Steiermark" beschlossen.
Mit dieser Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark wird die Umsetzung der im Zuge der Errichtung der Landesleitzentrale eingeführten Alarmstichwörter und der neuen Alarmstufen geregelt.
Ziel dieser Richtlinie ist es, einen landesweiten einheitlichen Alarmierungsvorgang zu gewährleisten und nur mehreinsatzbezogen die notwendigen Einsatzkräfte und Einsatzmittel anzufordern.
Insgesamt wurden 34 Alarmstichwörter, jeweils 17 für den Brandeinsatz und für den Technischen Einsatz, festgelegt. Mit diesen Alarmstichwörtern sind alle möglichen Einsatzszenarien des steirischen Feuerwehrwesens abgedeckt.
Im Zuge der Anschaltung an die Landesleitzentrale „Florian Steiermark“ ist es erforderlich das Alarmierungskonzept im Bezirk entsprechend dieser Richtlinie umzusetzen.
Die Alarmierungspläne im Sinne der Alarmstichwörter und der Alarmstufen „Neu“ sind rechtzeitig vor Anschaltung an die LLZ im Bezirk auszuarbeiten und umzusetzen. Dies erfolgt nach Aufforderung durch den Bezirksfeuerwehrverband in Zusammenarbeit mit dem Bezirksfeuerwehrkommando, den Beauftragten im Bezirk sowie dem Landesfeuerwehrverband Steiermark - Abteilung Landesleitzentrale. Weiterführende Informationsveranstaltungen betreffend dieses Thema werden in den Bezirken organisiert.
Richtlinie Alamrstichwörter-Alarmstufen
Anhang 1: Leitfaden für die Alarmstichwörter
Anhang 2: Beispielformulare für Alarmstichwörter
Anhang 3 : Beispiel für eine Löschbereichskarte
Alarmstufen NEU für Landesleitzentrale
Beispielformular für neue Alarmstufen