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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum ÖFAST Test
Erstellt von OBR d.LFV Michael Jost am 14.04.2017
1. Gibt es eine Übergangsfrist oder sind die Atemschutzgeräteträger ab 1.4.2017 nicht mehr einsatztauglich, kann ich die Träger über das Jahr verteilen?
Mit Einführung des verpflichtenden ÖFAST ab 1.4.2017 wird den derzeit tauglichen Atemschutzgeräteträgern eine Übergangsfrist zur Absolvierung ihres „ersten ÖFAST“ im Jahr 2017 (bis 31.12.) zugestanden. Nach dem jeder Atemschutzgeräteträger pro Kalenderjahr mindestens zwei Übungen bzw. Einsätze absolvieren muss (= bisherige Regelung), ist es vorgesehen, dass bereits heuer eine Übung bzw. Geräteaufnahme im Rahmen eines ÖFAST in der Feuerwehr abgewickelt wird. Natürlich kann der ÖFAST für einzelne Mitglieder in der Feuerwehr über das Jahr verteilt stattfinden.
2. Ab wann muss ich den ÖFAST für den AGT-Lehrgang haben (Übergangsfrist)?
Durch die Einführung des 3-Stufen-Modells (1. Gesundheit/positiver AKL-Test, 2. einsatzbezogene Leistungsfähigkeit jährlich (ÖFAST), 3. Tagesverfassung) ist es vorgesehen, dass jeder Kursteilnehmer grundsätzlich zuerst den AKL-Test positiv absolviert und anschließend in der Feuerwehr - nach Einweisung - das Tragen eines Atemschutzgerätes, unter Übungsbedingungen im Rahmen des ÖFAST, versucht. Für diese Vorgangsweise ist eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen. Kursteilnehmer müssen spätestens ab 1.4.2018 die AKL-Tauglichkeit und einen positiven ÖFAST vor Kursantritt nachweisen.
3. Wird der Test als Übung angerechnet?
Ja, ein positiv absolvierter ÖFAST wird als eine vorgesehene Übung angerechnet. Der ÖFAST kann auch mehrmals im Rahmen eines Übungsszenarios in der Feuerwehr absolviert werden.
4. Ist eine Dokumentation der Teilnehmer bei der Durchführung des ÖFAST zu machen?
Der Feuerwehrkommandant/die Feuerwehrkommandantin hat die Absolvierung des ÖFAST-Testes in der eigenen Wehr in geeigneter Form zu dokumentieren. Dazu wird der Landesfeuerwehrverband einen Vorschlag für eine Dokumentationsliste zur Ablage zur Verfügung stellen (Downloadbereich Homepage des LFV – Sachbereiche „Feuerwehrmedizin“ und „Atemschutz“).
5. Muss der Kommandant/die Kommandantin beim ÖFAST–Test auch anwesend sein?
Nein. Die Durchführung des ÖFAST in der eigenen Feuerwehr kann ebenso durch eine vom Kommandanten beauftragte, geeignete Person (Ortsatemschutzbeauftragte/er) überwacht werden. Der Kommandant/die Kommandantin muss jedoch die ordnungsgemäße Abwicklung und Durchführung des ÖFAST eintragen bzw. bestätigen.
6. Wie ist die Zeittoleranz (3 Monate) geregelt?
Absolviert der Geräteträger seinen ÖFAST zum Beispiel am 1.6.2017 hat er oder sie den ÖFAST im darauffolgenden Jahr 2018 wiederum im Zeitraum von 1.3.2018 bis spätestens 1.9.2018 zu absolvieren. Würde der Test erst nach dem 1.9.2018 durchgeführt, wäre der Träger für diesen Zeitraum kurzfristig nicht einsatztauglich.
7. Wie ist der nächste Termin für den ÖFAST in den folgenden Jahren geregelt? Beispiel: erstmaliger Test 15.4.2017, Wiederholung am 31.5.2018, ist dann der nächste ÖFAST für 2019 zu machen?
Grundsätzlich kann der ÖFAST mehrmals gemacht werden, es gibt dazu keine Einschränkungen. Wichtig ist, dass der letzte Test nicht länger als maximal ein Jahr plus der Zeittoleranz von 3 Monaten zurückliegt. Als Berechnungsdatum gilt immer der letzte absolvierte ÖFAST. Es gilt zu beachten, dass pro Kalenderjahr jedoch einmal ein ÖFAST und zumindest eine Übung/ein Einsatz pro Geräteträger absolviert wurde!
8. Wo finde ich das Merkblatt Übungsabbruch bei Überlastung des SG 1.6 im ÖBFV?
Die Kriterien für einen Übungsabbruch aus dem Merkblatt des Sachgebietes 1.6 des ÖBFV wurden in die Richtlinie RL-4.6/92-2008 vom 1.4.2017 übernommen (vergleiche Seite 8 der Richtlinie).
9. Wo finde ich die Dienstanweisung “Verwaltung der gesundheitlichen Tauglichkeit und Erste Hilfe im FDISK“?
Dieses Dokument steht auf der Homepage des LFV Steiermark unter dem Sachbereich „EDV“ im Downloadbereich zur Verfügung.
10. Muss ein Sanitäter oder Arzt anwesend sein?
Nein! In der Richtlinie wird jedoch die Anwesenheit eines Feuerwehrsanitäters empfohlen. In den meisten Fällen wird einer der anwesenden Feuerwehrmitglieder (Feuerwehrsanitäter) über Kenntnisse der Ersten-Hilfe verfügen.
11. Wie erfolgt die Eintragung des positiven ÖFAST im FDISK ?
Zur Eintragung des positiv absolvierten ÖFAST ist das Datum des Tests im Benutzerbereich des Kommandanten/der Kommandantin auf der Homepage des LFV Steiermark (Benutzer-Login) im Programm „Tauglichkeitsuntersuchungen“ einzugeben. Die Eintragung wird automatisch in das Feuerwehrverwaltungsprogramm FDISK importiert.