Entsorgungsaktion fluorhältiger Schaummittel
Erstellt von OBM d. LFV Stürzl David am 16.05.2025
Seit dem Jahre 2020 gilt - entsprechend der EU-Verordnung 2019/1021 - ein Verbot von fluorhältigen Schaummittel. Nach entsprechenden Übergangsfristen ist mit Mitte 2025 auch die Lagerung derartiger Mittel nicht mehr vorgesehen. Der Landesfeuerwehrverband Steiermark bietet daher eine einmalige Entsorgungsaktion für noch bestehende Restbestände der Freiwilligen Feuerwehren an, wobei die Finanzierung durch das Land Steiermark sichergestellt ist.
Für die Freiwilligen Feuerwehren besteht demnach im Zeitraum von 2. Juni 2025 bis inklusive 20. Juni 2025 die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe von fluorhältigen oder möglicherweise fluorhältiger Schaummittel inklusive Gebinde (z.B. Kanister, Fass).
Daher sind die Freiwilligen Feuerwehren aufgerufen, die betroffenen Schaummittelbestände im Gebinde an einer der folgenden Entsorgungsstellen abzugeben:

1.) Mürztaler SAUBERMACHER
(Mürztaler-Saubermacherstraße 1, 8605 Kapfenberg)
Öffnungszeiten: MO-FR 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
2.) Fa. TRÜGLER
(Fisching 50, 8741 Weißkirchen)
Öffnungszeiten: MO-DO 07:00 Uhr - 16:00 Uhr, FR 07:00 Uhr - 14:00 Uhr
3.) SAUBERMACHER Unterpremstätten
(Am Damm 50, 8141 Premstätten)
Öffnungszeiten: MO-DO 07:00 Uhr - 16:30 Uhr, FR 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
4.) Hartberger SAUBERMACHER
(Am Ökopark 2, 8230 Hartberg)
Öffnungszeiten: MO-FR 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, MO-DO 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Zusätzlich wird im Bereich Liezen eine mobile Entsorgungsstelle angeboten:
Mobile Sammlung am FR 06.06.2025 und am FR 13.06.2025
M.) BFV Liezen
(Niederfeldstraße 12b, 8940 Liezen)
Abgabezeit: jeweils von 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Das Schaummittel muss inklusive des Behältnisses abgegeben werden. Die Kosten werden seitens des Landes Steiermark einmalig übernommen. Es wird weder ein neues Schaummittel ausgegeben noch ein Behälter retourniert.
Dem Entsorger ist auf Verlangen ein Mitgliedsausweis (Feuerwehrkarte) vorzuweisen.
Der Feuerwehr ist jedenfalls von der Abgabestelle ein Lieferschein bzw. Abgabenachweis auszuhändigen. Dieser ist aufzubewahren und kann zu Kontrollzwecken seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark bzw. des Landes Steiermark angefordert werden.
Pro Feuerwehr ist eine Abgabe nur einmal möglich.
Entleerung und Reinigung eingebauter Schaummitteltanks in Fahrzeugen
Sollte die Entleerung und Reinigung in Fahrzeugen eingebauten Schaummitteltanks erforderlich sein, ist eine Kontaktaufnahme mit der Abteilung Technik im Landesfeuerwehrverband erforderlich. Die Freiwillige Feuerwehr muss dazu eine gesonderte schriftliche Freigabe zur Reinigung einholen. Ansonsten erfolgt keine Kostenübernahme.
Zusätzliche Informationen, Fragebeantwortungen zum Thema:
Entsorgungsaktion fluorhältiger Schaummittel (FAQ’s):
- Sind alle Schaummittel zu entsorgen?
Nein, nur fluorhältige bzw. vermutlich fluorhältige Schaummittel (vorwiegend unter dem Handelsnamen AFFF bzw. A3F bekannt).
- Ist Mehrbereichsschaummittel oder Class-A Schaummittel von dieser Aktion betroffen?
Nein, handelsübliche Mehrbereichsschaummittel oder Class-A-Schaummittel, welche frei von fluorhältigen Zusätzen sind, sind nicht zu entsorgen.
- Sind tragbare Schaumfeuerlöscher im Rahmen dieser Aktion zu entsorgen?
Nein, hier geht es ausschließlich um fluorhältige Schaummittel freiwilliger Feuerwehren in transportablen Gebinden oder fix eingebauten Tanks in Fahrzeugen.
- Können fluorhältige Schaummittelbestände von Betrieben, Berufs- oder Betriebsfeuerwehren im Rahmen dieser Aktion entsorgt werden?
Nein, Betriebsfeuerwehren und Berufsfeuerwehren müssen ihre Bestände auf eigene Kosten fachgerecht entsorgen.
- Wo kann ich nachsehen, welche Schaummittel potentiell PFAS-belastet sind und welche PFAS-frei sind?
Auf der Seite des Umweltbundesamtes gibt es eine Seite für in Feuerlöschern verwendete Löschschaummittel und Schaummittel:
https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/stoffradar/pfas/feuerloeschschaeume
- Kann die Feuerwehr noch zuwarten und Schaummittelbestände später entsorgen?
Die geplante Aktion ist einmalig und jede Feuerwehr kann ihr fluorhältiges Schaummittel ohne Kosten entsorgen. Eine spätere Entsorgung ist zwar möglich, muss aber von der Feuerwehr selbst bezahlt werden.
- Wie oft kann flourhältiges Schaummittel von der Feuerwehr abgegeben werden?
Von jeder Feuerwehr kann nur einmal der Bestand abgegeben werden.
Der Entsorgungsnachweis (Lieferschein) ist zum Nachweis unbedingt aufzubewahren.
- Wird im Rahmen dieser Aktion neues Schaummittel ausgegeben?
Nein.
Seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese Aktion einmalig ist und im gegebenen Fall unbedingt genutzt werden soll.