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Neue Sachbereichskennzeichen

Erstellt von BR d.V. Michael Jost am 14.01.2020

Mit der 37. Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes (KFG) wurde im § 48 die Möglichkeit geschaffen, Sachbereichskennzeichen für Fahrzeuge einzuführen, die zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt sind (Verwendungsbestimmung Code 63). Mit einem Erlass der Bundesregierung aus dem Dezember 2019 wurde die Umsetzung per 1.2.2020 festgelegt. Mit der Einführung dieser Sachbereichskennzeichen ist die Befreiung von der Vignetten- und Streckenmaut und eine Befreiung der Parkgebühren in den meisten Parkordnungen verbunden.

Das Kennzeichen beinhaltet gem. § 26 Abs. 4 lit. i KDV am Beginn die Buchstabenkombination „FW“ für Fahrzeuge, die zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt sind, eine zwei- bzw. dreistellige Nummer und gem. § 26 Abs. 4 lit. b KDV ein Vormerkzeichen, das ein oder zwei Buchstaben umfasst und die Bezeichnung der Behörde im Sinne der Anlage 5d zur KDV.

Für die zwei- bzw. dreistellige Nummer im Kennzeichen wurde folgende Aufteilung getroffen:

LFV

 

10-70

PKW+LKW des LFV

 

 

71-99

einspurige Fahrzeuge 

BFV

 

100-199

Stützpunktfahrzeuge LFV

Bereichsfeuerwehrfahrzeuge

 FF

 

200-999

alle Fahrzeuge der Feuerwehren

Da solche Kennzeichentafeln mit diesen Vormerkzeichen in den Zulassungsstellen nicht lagernd sind, empfiehlt es sich, bei einer geplanten Fahrzeugzulassung zeitgerecht Kontakt mit der Zulassungsstelle aufzunehmen und die benötigten Kennzeichentafeln vorweg zu bestellen, damit diese dann am Tag der Zulassung bereits vorrätig sind und ausgefolgt werden können. Erste Bestellungen können ab dem 15. Jänner 2020 bei der Zulassungsstelle abgegeben werden, die Ausgabe erfolgt ab dem 3. Februar 2020.

In der Steiermark ist es gem. § 14 Abs. 1 Steiermärkisches Feuerwehrgesetz (StFWG) möglich, dass zwei Bereichsfeuerwehrverbände einem politischen Bezirk zugeordnet sind. Dieser Umstand bedingt, dass bei der Ummeldung bestehender Kennzeichen eine koordinierte Vorgehensweise in den betroffenen Bereichsfeuerwehrverbänden gewählt werden soll. Wenn es der Wunsch ist, dass die Kennzeichentafel FV01 mit der niedrigsten Nummer gewählt werden soll, müssen sich die Bereichsfeuerwehrkommandanten im Vorfeld absprechen.

Da auch keine Nummernblöcke reserviert werden, muss auch bei der Anmeldung der Kennzeichentafel FW01 durch Feuerwehren/Betriebsfeuerwehren koordiniert vorgegangen werden – d.h. wenn eine Feuerwehr ihre Fahrzeuge durch einen durchgängigen Nummernblock kennzeichnen möchte, sind alle Fahrzeuge en block umzumelden.

Zur Neuanmeldung oder Ummeldung auf ein Sachbereichskennzeichen ist ein Foto des Fahrzeuges, der Typenschein und die Bestätigung des Landesfeuerwehrverbandes vorzulegen.

Bei Neuzulassungen sind die normalen Gebühren zu entrichten, für den Umtausch von bestehenden Kennzeichen fallen folgende Kosten an:

→ Pkw und Lkw: 21 Euro
→ Motorrad: 12 Euro
→ Anhänger: 10,50 Euro
→ Zugmaschine: 10,50 Euro
→ Begutachtungsplakette: 1,90

→ Scheckkartenzulassungsschein: 23,30 Euro

Für Neuanmeldungen werden nach dem 1. Februar 2020 für Feuerwehrfahrzeuge (Verwendungsbestimmung Code 63) nur mehr die Sachbereichskennzeichen ausgegeben, bei Ummeldungen muss jedenfalls die Verwendungsbestimmung Code 63 im Zulassungsschein des Fahrzeuges vermerkt sein.