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Online Förderantrag NEU
Erstellt von BR d.V. Michael Jost am 09.01.2019
Seit 1. Jänner 2019 ist ein neues Online-Förderantragsprogramm gestartet, über das Förderansuchen, bei denen der Finanzierungsbeitrag der Gemeinde weniger als € 20.000 beträgt (Kleingeräte), elektronisch über den Dienstweg im Landesfeuerwehrverband eingebracht werden können. Für diese Förderansuchen wird nach Prüfung durch den Landesfeuerwehrverband nur eine Förderfreigabe, aber kein Fördervertrag erstellt.
Nach Erteilung der Förderfreigabe ergeht ein Informationsschreiben des Landesfeuerwehrverbandes an die zuständige Gemeinde (bei Betriebsfeuerwehren an die Betriebsleitung und bei Freiwilligen Universitätsfeuerwehren an das zuständige Rektorat) per E-Mail, in dem über die Höhe der geplanten Anschaffung informiert wird.
Ziel ist es, den Vorgang zu vereinfachen und zu beschleunigen und den Feuerwehren schnellstmöglich die Freigabe zur Anschaffung (z.B. Schutzbekleidung, Pumpen, etc.) zu erteilen. Die Freigabe der Fördergelder erfolgt nach Übermittlung der Originalbelege an den Landesfeuerwehrverband nach der darauffolgenden Vergabesitzung im Landesfeuerwehrausschuss.
Das folgende Schema stellt den Ablauf des Online-Förderantrages dar:
Zum Online-Förderantrag

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